Mitgliedschaftsvereinbahrung
Mitgliedschaftsvertrag
KKS SPARTA AACHEN E.V.
Hermann-Löns-Straße 107
52078 Aachen – Brand
Tel: 0159 05142682
E-Mail: sparta-ac@gmx.de
Es gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:
Das Mitglied ist dazu berechtigt an allen angebotenen Kursen teilzunehmen. Darüber hinaus ist ihm die Nutzung
des Krafttrainingsangebots, des Kardiobereichs und der Duschen gestattet. Der Aufenthalt in der Lobby ist dem
Mitglied ebenfalls während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten erlaubt.
Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende der ersten Vertragslaufzeit kündbar und zwar mit einer Kündigungsfrist
von drei Monaten vor Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich in Papierform oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt
keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um sechs Monate.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung
im Fall einer permanenten und ärztlich attestierten Sportunfähigkeit, einem
Umzug, der eine größere Entfernung als 50 km zur Trainingsstätte verursacht, dem Einzug zur Bundeswehr oder einer
Schwangerschaft, ist davon nicht betroffen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung entfällt bei allen Bar-
/Beitragsvorauszahlungen.
Der Beitrag soll jeden Monat im Voraus vom angegebenen
Konto per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden.
Jede unberechtigte Rücklastschrift wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal €10,00 berechnet.
Der Jahresbeitrag
wird alle Monate im Voraus und in bar bezahlt.
Der Monatsbeitrag wird am
(wegen Vollendung des 16. Lebensjahres)
erhöht.
Der Monatsbeitrag wird am
(wegen Beendigung der Schüler-, Studenten- oder Ausbildungs-Status)
erhöht.
Die Mitgliedskarte als auch der Verlust oder die Einschränkung der Betriebsfähigkeit derselben wird
mit jeweils 10,00€ in bar berechnet.
Gerät das Mitglied länger als einen Monat in Zahlungsverzug, so ist der KKS Sparta Aachen e.V. berechtigt seine Leistungen
für die Zeit des nicht geleisteten Beitrags ggfs. auch dauerhaft einzustellen. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum Ende der
Vertragslaufzeit
entrichtet
werden.
Während der Erstlaufzeit erfolgt keine Beitragserhöhung.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass der Mitgliedsbeitrag nach Beendigung der Erstlaufzeit auf den jeweils
aktuellen und ausgeschriebenen Beitrag der Originallaufzeit angehoben wird.
Anschriftenänderungen sowie Änderungen der Kontodaten bei einem SEPA-Lastschriftmandat, sind dem KKS
Sparta Aachen e.V. unverzüglich anzuzeigen. Dadurch entstehende Kosten werden dem Verursacher zu Lasten
gelegt.
Sachbeschädigungen in der Einrichtung des KKS Sparta Aachen e.V. werden auf Kosten dessen (Haftpflichtversicherung)
behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Wer gegen die Hausordnung oder gegen die Regeln des Anstandes/der guten
Sitten verstößt, erhält Hausverbot. Der Mitgliedsbeitrag muss in jedem Fall bis zum Vertragsende entrichtet werden.
Das Mitglied verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten.
Soweit dem Mitglied Ersatzforderungen gegen den KKS Sparta Aachen e.V. entstehen, haftet es im Rahmen seiner
Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.
Wird es dem KKS Sparta Aachen e.V. aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich bestimmte Leistungen zu erbringen, so
hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzstunden
.
Das Mitglied versichert, dass es die in den Kampfsportkursen erlernten Techniken nur beim Sportlichen Wettkampf, bei
Trainingseinheiten im KKS Sparta Aachen e.V. oder im Sinne des Notwehrparagraphen §32 StGB anwenden wird. Bei
Zuwiderhandlung behält sich der KKS Sparta Aachen e.V. das Recht der fristlosen Kündigung vor.
Ein ausgesprochenes Hausverbot entbindet nicht von der Beitragspflicht bis zum Vertragsende.